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Membership Clarification

1. PARTEIEN
1.1. Dienstleister (Gesellschaft):
Firma: Fine Otel Turizm İşletmecilik A.Ş.
Adresse: Meltem Mahallesi, Sakıp Sabancı Bulvarı, Nr.: 3 Muratpaşa/Antalya
E-Mail: [email protected]
(nachfolgend kurz „GESELLSCHAFT“ genannt.)

1.2. Mitglied:
Eine natürliche oder juristische Person, die das Mitgliedschaftsformular über die Plattform in elektronischer Form ausfüllt und die Erklärung „Mitglied werden“ abgibt.
(nachfolgend kurz „MITGLIED“ genannt.)

2. GEGENSTAND UND UMFANG
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Festlegung der Bedingungen, unter denen das MITGLIED die über die [Name der Website/App] („Plattform“) der GESELLSCHAFT angebotenen Leistungen nutzen kann. The Land of Legends, Nickelodeon Play!, Rixos Hotels sowie weitere Beteiligungs-/Tochtermarken innerhalb der GESELLSCHAFT gelten im Rahmen dieser Vereinbarung im Hinblick auf die Einheitlichkeit der angebotenen Leistungen als „Konzernmarken“.

3. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Plattform: Die Internetseite und/oder mobile Anwendung, über die die GESELLSCHAFT ihre Leistungen anbietet.
Informationshinweis (Aufklärungstext): Text, der erläutert, wie die personenbezogenen Daten des MITGLIEDS im Rahmen des türkischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 (KVKK) verarbeitet werden.
Konzernmarken: Sämtliche Marken, die unter Fine Otel Turizm İşletmecilik A.Ş. tätig sind.

4. VORAUSSETZUNGEN DER MITGLIEDSCHAFT
4.1. Die Mitgliedschaft wird durch das Ausfüllen des Mitgliedschaftsformulars auf der Plattform und die Bestätigung dieser Vereinbarung abgeschlossen. Das MITGLIED gewährleistet die Richtigkeit der angegebenen Informationen.
4.2. Das MITGLIED ist persönlich für die Sicherheit seines Passworts verantwortlich.

5. RECHTE UND PFLICHTEN
5.1. Das MITGLIED verpflichtet sich, die Plattform im Einklang mit der allgemeinen Moral und den Gesetzen zu nutzen.
5.2. Die GESELLSCHAFT behält sich das Recht vor, den Inhalt der Leistungen jederzeit zu ändern.
5.3. Technische Integration: Zur Erbringung der angebotenen Leistungen, zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und zur Durchführung operativer Prozesse kann die GESELLSCHAFT – sofern begrenzt und verhältnismäßig – die erforderlichen technischen Integrationen mit technischen Infrastruktur-Anbietern und den Konzernmarken herstellen. (Diese Klausel umfasst keine Datenweitergabe zu Marketingzwecken; Marketing-Einwilligungen unterliegen der gesonderten ausdrücklichen Zustimmung des MITGLIEDS.)

6. MITGLIEDSCHAFTSFÄHIGKEIT UND MINDERJÄHRIGE
Durch die Bestätigung dieser Vereinbarung erklärt das MITGLIED, dass es das 18. Lebensjahr vollendet hat. Mitgliedschaftsvorgänge für Personen unter 18 Jahren können nur durch einen Elternteil oder gesetzlichen Vertreter durchgeführt werden.

7. VERTRAULICHKEIT UND SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
7.1. Personenbezogene Daten werden gemäß KVKK und den einschlägigen Rechtsvorschriften verarbeitet.
7.2. Das MITGLIED erklärt, dass es den während der Mitgliedschaft vorgelegten „Informationshinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten“ gelesen hat und über die Datenverarbeitungsvorgänge informiert wurde.
7.3. Einwilligung in Werbenachrichten: Sofern das MITGLIED Kampagnen/Ankündigungen von der GESELLSCHAFT und den Konzernmarken erhalten möchte, unterliegt diese Datenverarbeitung – unabhängig von dieser Vereinbarung – der vom MITGLIED gesondert zu erteilenden „Ausdrücklichen Einwilligung für kommerzielle Mitteilungen“. Auch ohne Erteilung einer Marketing-Einwilligung kann das MITGLIED der Plattform beitreten und die Leistungen nutzen.

8. RECHTE AM GEISTIGEN EIGENTUM
Sämtliche Marken, Logos und Inhalte auf der Plattform stehen im Eigentum der GESELLSCHAFT und dürfen ohne Genehmigung nicht kopiert werden.

9. HÖHERE GEWALT
Die GESELLSCHAFT kann für Unterbrechungen, die aus Fällen höherer Gewalt wie Cyberangriffen, Naturkatastrophen oder technischen Infrastrukturproblemen entstehen, nicht verantwortlich gemacht werden.

10. KÜNDIGUNG DER VEREINBARUNG UND AUFHEBUNG DER MITGLIEDSCHAFT
Stellt die GESELLSCHAFT fest, dass das MITGLIED gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung, die allgemeine Moral oder Gesetze verstößt, ist sie berechtigt, ohne vorherige Mitteilung die Mitgliedschaft sofort zu kündigen, die Vereinbarung einseitig zu beenden und den Zugang des MITGLIEDS zur Plattform zu sperren.

11. ABTRETUNGSVERBOT
Das Mitgliedskonto darf nicht an Dritte übertragen werden.

12. BEWEISVEREINBARUNG
Die Parteien akzeptieren und erklären, dass in Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung die Bücher, Aufzeichnungen, Unterlagen, Computer, Systeme und Log-Aufzeichnungen der GESELLSCHAFT als endgültige und ausschließliche Beweise gelten und dass diese Klausel eine „Beweisvereinbarung“ im Sinne von Artikel 193 der Zivilprozessordnung darstellt.

13. STREITBEILEGUNG
Für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung sind die Gerichte und Vollstreckungsbehörden von Antalya zuständig.

14. INKRAFTTRETEN
Diese Vereinbarung gilt als geschlossen und tritt in Kraft, sobald das MITGLIED elektronisch auf die Schaltfläche „Mitglied werden“ klickt.

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